Häufig gestellte Fragen
Haben Sie eine Frage? Nachfolgend finden Sie die Antworten auf Fragen, die wir regelmäßig über den Kauf von Immobilien erhalten.
Wenn Sie sich für den Kauf einer Immobilie entscheiden, haben Sie die folgende Vorteile:
- Eine eigene Immobilie ist eine gute und sichere Art der Altersvorsorge
- Sie sind unabhängig von Mieterhöhungen oder Eigenbedarfskündigungen
- Sie können Ihre Neubauimmobilie Ihren Wünschen anpassen
- Dank energieeffizientem Bau sparen Sie gegebenenfalls auch noch Geld bei den Heizkosten
- Bei dem Kauf einer Neubauimmobilie profitieren Sie außerdem von fünf Jahren Gewährleistung
Nein, bei der Newsletter-Anmeldung halten wir Sie nur zur Entwicklung des Projekts auf dem Laufenden und informieren Sie - vor allen anderen - zum Verkaufsstart. Beim Verkaufsstart haben Sie dann die Möglichkeit, sich für eine oder mehrere Immobilien vorzumerken.
Wenn das Projekt im Vertrieb ist, können Sie sich unter dem Navigationspunkt Wohnungen/Häuser unter dem jeweiligen Wohnungs- oder Haustyp mit Ihren Kontaktdaten vormerken lassen. Unser Vertriebspartner meldet sich dann bei Ihnen.
Der Zeitpunkt wird über den Newsletter bekanntgegeben. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, melden sich jetzt für den Newsletter an.
Wenn wir mit dem Projekt im Vertrieb sind, können Sie sich unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" einen ersten Überblick über unsere Wohnobjekte verschaffen. Hier erhalten Sie auch Preisauskünfte zu den einzelnen Wohnungen.
Wenn wir mit dem Projekt im Vertrieb sind, können Sie sich unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" einen ersten Überblick über unsere Wohnobjekte verschaffen. Hier erhalten Sie auch Informationen zum Grundriss.
Über unseren Newsletter haben Sie die Möglichkeit alle nötigen Informationen zum Projekt – völlig kostenfrei und unverbindlich – zu erhalten. Wenn Sie in der Vertriebsphase Ihre Traumimmobilie auf unserer Projektwebsite gefunden haben, merken Sie sich bei uns in unserem Kontaktformular unter Ihrer Wunschimmobilie mit Ihren Kontaktdaten vor. Unser Vertriebspartner meldet sich dann bei Ihnen.
Ab Vertriebsstart sind Unterlagen wie zum Beispiel Exposé und Preisauskunft auf unserer Projektwebsite unter dem Navigationspunkt "Wohnungen/Häuser" unter jedem Wohnobjekt einsehbar.
Nach Vertriebsstart können Sie sich auf unserer Projektwebseite zu möglichen Bauabschnitten informieren.
Nein, der Verkaufspreis ist ein Festpreis und deckt auch das Entgelt für den Vertriebspartner ab.
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Im Kaufpreis sind enthalten:
- Sämtliche Kosten für die Herstellung des Vertragsgegenstandes samt Außenanlagen gemäß Baubeschreibung einschließlich des Anteils am Grund und Boden
- Sämtliche Nebenkosten wie Architekten-, Statiker-, Unternehmerhonorare, Bauleitungskosten, Genehmigungskosten, Vermessungskosten
- Sämtliche Erschließungskosten
Im Kaufpreis ist folgendes nicht enthalten:
- Notar- und Grundbuchkosten
- Grunderwerbsteuer
- Eigene Finanzierungskosten
- Anschlussgebühren (Freischaltung) für Telefon, Rundfunk, Fernsehen, Internet
- Mietentgelte für Wasser- und Energiezähler sowie Rauchmelder
Der Kaufpreis ist nach Vorliegen von einigen Fälligkeitsvoraussetzungen ratenweise nach Baufortschritt auf ein Projektkonto des Bauträgers zu entrichten.
Beim Kauf einer Neubauwohnung muss man neben dem reinen Kaufpreis mit zusätzlichen Kosten rechnen. So fallen u.a. die sogenannten Kaufnebenkosten an. Diese enthalten in der Regel die Grunderwerbssteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten.
Ja, sie kann natürlich aus eigenen Mitteln bezahlt werden. Einige Banken setzen einen gewissen Teil an Eigenkapital sogar voraus. Sie sollten beachten, dass mindestens die Notargebühren und die Grunderwerbssteuer von Ihrem Eigenkapital gedeckt werden. Bei uns fallen keine Maklergebühren an.
Sie können mit unserem Kooperationspartner Interhyp, Deutschlands größtem Vermittler privater Baufinanzierungen, die Berechnung Ihrer individuellen Baufinanzierung durchführen.
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Die Zahlung erfolgt gemäß den vertraglichen Bestimmungen nach den Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Zum Zeitpunkt der Reservierung oder bis spätestens zum Abschluss des Kaufvertrags bei dem jeweiligen Notar, sollte die Finanzierung geklärt sein.
Dem privaten Käufer einer Immobilie muss der Notarvertragsentwurf grundsätzlich 14 Tage vor der Beurkundung vorliegen, vgl. § 17 Beurkundungsgesetz. Der Kaufvertrag sollte jedoch erst beurkundet werden, wenn Sie sicher sind, dass die Finanzierung der Immobilie gewährleistet ist. Dies ist der Fall, wenn die Bank Ihnen eine Finanzierungszusage erteilt. Eine mündliche Zusage reicht nicht aus.
Es darf jederzeit ein Dolmetscher zur Beurkundung hinzugezogen werden. Auch eine Person Ihres Vertrauens können Sie zum Notartermin mitbringen. Im Zweifel fragen Sie im Notariat nach einem geeigneten Dolmetscher.
Es entstehen Notarkosten für die Beurkundung, Kosten beim Grundbuchamt für die Eintragung einer Erwerbsvormerkung, die Eintragung der Finanzierung und später die Eigentumsumschreibung. Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG).
Eigenleistungen des Erwerbers sind bis zur erfolgten Abnahme und Übernahme des Vertragsgegenstands durch den Erwerber ausgeschlossen. Das gilt unter anderem auch für die Küche, die erst nach Schlüsselübergabe eingebaut werden kann.
Das Eigentum am Vertragsgegenstand geht mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Erwerber über. Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist erst nach Vorliegen der grunderwerbsteuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.
Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe der bezugsfertigen Immobilie.
Im Kaufvertrag sind ein angestrebter und ein verpflichtender Bezugsfertigstellungstermin angegeben. Letzterer ist bindend. Nach Eingang der Kaufpreisraten und durchgeführter Abnahme mit Übergabe kann das Wohnobjekt bezogen werden. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es durch mögliche beauftragte Sonderwünsche zu einer Bauzeitverlängerung kommen kann.
Bereiten Sie sich rechtzeitig auf Ihren Umzug vor. Die Ummeldung bei Einzug in Ihr neues Zuhause muss bei einigen Ämtern und Dienstleistern erfolgen.
BPD ist einer der größten Projekt- und Gebietsentwickler in Europa und blickt auf eine 75-jährige Unternehmenstradition zurück. Wir nutzen die Erfahrungen von über 380.000 entwickelten und geplanten Wohnungen bzw. Häusern in den Niederlanden und Deutschland. Von diesem Know-how profitieren nicht nur wir, sondern auch Sie als unser Kunde.
Über unseren Newsletter informieren wir Sie zum Bauvorhaben. Falls Sie sich noch nicht für unseren Newsletter registriert haben, können Sie sich jetzt anmelden.
BPD ist Immobilienentwickler und beauftragt Fremdfirmen und Handwerker, welche in der Regel bereits jahrelang für BPD tätig sind, mit den Bauleistungen. Die Handwerker/Fremdfirmen werden je nach einzelner Leistungsphase unmittelbar von BPD oder für das gesamte Bauvorhaben über einen sogenannten Generalunternehmer beauftragt.
Wir bieten bundesweit unterschiedliche Projekte an. Sie können sich über unsere Unternehmenswebsite zu allen bundesweiten Projekten auf dem Laufenden halten.
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